Wer darf verschreiben?
In Österreich kann grundsätzlich jede zur Verschreibung berechtigte Ärztin oder jeder Arzt die zugelassenen cannabisbasierten Präparate verordnen – anders als in manchen Ländern ist dafür keine spezialisierte Cannabis-Klinik notwendig. Quelle: Leafwell
Voraussetzung: eine passende Diagnose
Verschrieben werden die Präparate in der Praxis bei konkreten medizinischen Indikationen – etwa Spastik durch Multiple Sklerose (Sativex), bestimmten schweren Epilepsieformen (Epidyolex) oder chronischen Schmerzen, tumorbedingten Symptomen beziehungsweise Übelkeit (Dronabinol, Nabilon). Ein alleiniger Wunsch nach Cannabis ohne entsprechende Diagnose reicht für eine Verschreibung in der Regel nicht aus.
Dronabinol: die individuelle Rezeptur
Eine Besonderheit ist Dronabinol: Es wird nicht als fertiges Markenprodukt verkauft, sondern von der Apotheke auf ärztliche Verschreibung individuell aus Cannabisextrakt angefertigt (magistrale Zubereitung). Das erlaubt eine an die Patientin oder den Patienten angepasste Dosierung.
Kostenerstattung ist keine Selbstverständlichkeit
Ob die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt, wird jeweils im Einzelfall geprüft – ein automatischer Anspruch besteht nicht. Patientenorganisationen kritisieren, dass die Erstattungspraxis uneinheitlich und aus Patientensicht verbesserungswürdig sei, gerade weil manche Präparate wie Sativex vergleichsweise teuer sind. Quelle: ARGE CANNA
Praktischer Ablauf
Im Regelfall steht am Anfang ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt über die eigene Diagnose und bereits ausprobierte Standardtherapien. Bei entsprechender medizinischer Begründung kann dann ein Rezept für eines der zugelassenen Präparate ausgestellt werden; die Frage der Kostenerstattung sollte parallel mit der Krankenkasse abgeklärt werden.


