Kein Blüten-Programm, aber echte medizinische Optionen

Anders als Deutschland oder Tschechien hat Österreich kein Programm für Cannabisblüten auf Rezept. Österreichische Apotheken dürfen kein rohes Cannabis an Patientinnen und Patienten abgeben. Stattdessen kann jede zur Verschreibung berechtigte Ärztin oder jeder Arzt eine begrenzte Auswahl zugelassener cannabisbasierter Arzneimittel verschreiben. Quelle: Leafwell

Die zugelassenen Präparate

Zur Verfügung stehen Nabiximols (Handelsname Sativex) bei Spastik im Rahmen von Multipler Sklerose, Cannabidiol (Epidyolex) bei bestimmten schweren Epilepsieformen, das synthetische Cannabinoid Nabilon sowie Dronabinol, das eine Apotheke individuell nach ärztlicher Verschreibung aus Cannabisextrakt herstellt (Magistrale Zubereitung). Quelle: Leafwell

Für wen kommen diese Präparate infrage?

In der Praxis wird meist eine konkrete Diagnose erwartet, etwa Multiple Sklerose, tumorbedingte Symptome, AIDS-bedingter Gewichtsverlust oder eine therapieresistente Epilepsieform. Die Basisdaten nennen zudem chronische Schmerzen und Angststörungen als Anwendungsbereiche für THC-basierte Präparate.

Kostenerstattung: Einzelfallprüfung

Ob die gesetzliche Krankenversicherung die teils hohen Kosten übernimmt, wird von Fall zu Fall geprüft. Nutzerorganisationen weisen darauf hin, dass die Erstattungspraxis der Krankenkassen aus Patientensicht noch verbesserungsbedürftig sei. Quelle: ARGE CANNA

Fazit

Medizinisches Cannabis ist in Österreich real, aber eng auf pharmazeutische Präparate begrenzt. Wer auf Blüten oder ölige Vollspektrum-Extrakte aus Blüten hofft, wird im österreichischen System nicht fündig – das ist der zentrale Unterschied zu Nachbarländern wie Deutschland oder Tschechien.