Beim Freizeitkonsum bleibt alles wie gewohnt

Anders als in Deutschland (Teil-Legalisierung seit April 2024) oder Tschechien (Entkriminalisierung von Eigenanbau und Besitz seit 1. Januar 2026) gibt es in Österreich weder eine beschlossene noch eine ernsthaft diskutierte Gesetzesvorlage zur vollständigen Legalisierung von Freizeitcannabis. Der rechtliche Rahmen aus der SMG-Reform 2016 – Entkriminalisierung des Konsums, aber kein legaler Markt – ist unverändert in Kraft. Quelle: Basisdaten Sozialministerium; Hanf-Magazin zu Tschechien

Wo sich trotzdem etwas bewegt: CBD-Blüten

Eine reale Änderung betrifft nicht THC-, sondern CBD-Produkte: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) 2024 dürfen CBD-Blüten seit 2026 nur noch in konzessionierten Tabaktrafiken verkauft werden, mit einer Übergangsfrist bis 2028. Andere CBD-Produkte wie Öle bleiben frei erhältlich. Quelle: Hanf-Magazin

Diskussion um den Grenzwert im Straßenverkehr

Ein weiteres aktuelles Thema ist die österreichische Nulltoleranz-Regel für Cannabis am Steuer: Ein Volksbegehren fordert die Einführung eines wissenschaftlich fundierten THC-Grenzwerts, weil die aktuelle Regel auch Personen bestraft, deren Konsum Tage oder Wochen zurückliegt und die nicht mehr beeinträchtigt sind. Eine gesetzliche Änderung ist bisher nicht erfolgt. Quelle: 5 Minuten

Einordnung

Österreich bewegt sich also an den Rändern (CBD-Vertrieb, Diskussion um Verkehrsrecht), nicht aber im Kern des Cannabisrechts. Wer auf eine Legalisierung nach deutschem oder tschechischem Vorbild wartet, sollte sich 2025/2026 auf keine kurzfristige Änderung einstellen.