Kein Freizeitmarkt, aber Entkriminalisierung
Österreich hat Cannabis nicht legalisiert. Es gibt keinen legalen Verkauf für den Freizeitgebrauch, wie ihn manche US-Bundesstaaten oder inzwischen auch Kanada kennen. Trotzdem hat sich die Rechtslage seit einer Reform des Suchtmittelgesetzes (SMG) im Jahr 2016 grundlegend verändert: Der reine Konsum von Cannabis wird nicht mehr als Straftat verfolgt. Leitprinzip ist seither „Gesundheit statt Strafe" – wer konsumiert, soll nach Möglichkeit mit einer gesundheitsbezogenen Maßnahme statt mit einer Anklage rechnen. Quelle: Cannigma, Cannabis Europa
Die entscheidende Schwelle: 20 Gramm reines THC
Per Erlass des Gesundheitsministeriums liegt die Grenze für die sogenannte „geringe Menge" bei bis zu 20 Gramm reinem THC. Unterhalb dieser Schwelle verweist die Polizei Betroffene in der Regel an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde, statt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Besitz „straffrei" ist – er bleibt formal strafbar, wird aber im Regelfall diversionell und nicht gerichtlich behandelt.
Was strafbar bleibt
Verkauf, Weitergabe an Dritte, Handel und Anbau, der über den reinen unverarbeiteten Eigenbedarf hinausgeht, bleiben klar strafbare Handlungen und werden deutlich strenger verfolgt als der bloße Besitz zum Eigenkonsum. Hier greift das Diversionssystem in der Regel nicht.
Einordnung
Österreichs Modell liegt damit zwischen einem strikten Verbotsland und einem regulierten Markt: faktische Entkriminalisierung des Konsums, aber keine Legalisierung. Für alle, die aus Ländern mit liberaleren Regeln kommen, ist das ein wichtiger Unterschied – „nicht strafverfolgt" ist rechtlich etwas anderes als „legal".




