Hintergrund der Reform
Das österreichische Suchtmittelgesetz (SMG) regelt den Umgang mit allen illegalen Substanzen und ist seit 1998 in Kraft. Mit einer Reform 2016 wurde der Ansatz gegenüber Konsumierenden deutlich geändert: Statt automatisch ein Strafverfahren einzuleiten, sollen Behörden bei Eigenbedarfsmengen vorrangig auf gesundheitsbezogene Maßnahmen setzen. Dieser Grundsatz wird als „Gesundheit statt Strafe" (Health Measures Instead of Punishment) bezeichnet. Quelle: Cannigma
Wie die Reform in der Praxis wirkt
Bei Besitz einer geringen Menge – laut Ministeriumserlass bis zu 20 Gramm reinem THC – kann die Staatsanwaltschaft vorläufig von einer Verfolgung zurücktreten. Stattdessen übernimmt die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde den Fall: Sie kann eine ärztliche Begutachtung anordnen und, falls nötig, eine Beratung oder Therapie statt einer Strafe verhängen. Nur wer sich einer notwendigen Maßnahme verweigert, riskiert am Ende doch eine Anzeige. Quelle: JUSLINE – § 12 SMG, Sozialministerium – Handbuch zum SMG
Diversion statt Gerichtsverfahren
Bei Ersttäterinnen und Ersttätern mit kleinen Mengen und ohne erschwerende Umstände wird ein Strafverfahren häufig „diversionell" erledigt: Die Anzeige wird auf Probe (meist ein bis zwei Jahre) zurückgelegt, verbunden mit der Auflage, an Beratungsgesprächen teilzunehmen. Wer die Probezeit straffrei durchsteht, dessen Verfahren wird endgültig eingestellt. Quelle: ARGE CANNA
Kein Freibrief
Trotz dieser Reform ist Cannabisbesitz in Österreich nicht legal. Die Reform ändert den Umgang der Behörden mit Eigenbedarfsmengen, hebt die Strafbarkeit selbst aber nicht auf. Wer wiederholt auffällt, größere Mengen besitzt oder zusätzlich mit Verkauf oder Anbau in Verbindung gebracht wird, bewegt sich weiterhin im klassischen Strafrecht.




