Keine straffreie Menge – aber eine Verfolgungsschwelle

Anders als oft angenommen gibt es in Österreich keine gesetzlich „erlaubte" Cannabismenge. Besitz bleibt grundsätzlich strafbar. Per Erlass des Gesundheitsministeriums existiert jedoch eine Schwelle von bis zu 20 Gramm reinem THC (bzw. bis zu 40 Gramm THCA), bis zu der die Staatsanwaltschaft bei Eigenbedarf regelmäßig von einer strafrechtlichen Verfolgung zurücktritt und der Fall stattdessen an die Gesundheitsbehörde geht. Quelle: Mag. Zaid Rauf, Rechtsanwalt, ARGE CANNA

Was 20 Gramm THC in Marihuana bedeutet

Wichtig ist der Unterschied zwischen reinem THC-Gehalt und der tatsächlichen Menge an Blüten oder Harz. Je nach Reinheitsgrad und Wirkstoffgehalt des Produkts kann die 20-Gramm-THC-Grenze rechnerisch etwa 200 Gramm Marihuana entsprechen – ein fester Umrechnungsschlüssel existiert aber nicht, die Behörde beurteilt jeden Fall im Einzelfall anhand des tatsächlich festgestellten Wirkstoffgehalts.

Was über der Schwelle passiert

Wer mit einer Menge oberhalb der Schwelle angetroffen wird, riskiert ein reguläres Strafverfahren statt des Diversionswegs – insbesondere, wenn Anhaltspunkte für Weiterverkauf statt Eigenbedarf vorliegen. Auch mehrfache Auffälligkeit oder das Zusammentreffen mit anderen strafbaren Handlungen kann dazu führen, dass die Behörde nicht mehr von einer bloßen Eigenbedarfsmenge ausgeht.

Praktische Einordnung

Die 20-Gramm-Regel ist kein Freibrief, sondern ein behördlicher Ermessensrahmen für den Umgang mit Eigenbedarfsmengen. Sie schützt nicht vor Sicherstellung des Suchtmittels, vor einer Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde oder vor einem Eintrag im Suchtmittelregister.