Kein Zwang zum Drogentest
Nach österreichischem Arbeitsrecht ist ein Drogen- oder Alkoholtest ein Eingriff in die geschützte Privatsphäre der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Ein solcher Test darf daher grundsätzlich nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden – erzwingen kann der Arbeitgeber ihn nicht. In Betrieben mit Betriebsrat braucht die generelle Einführung solcher Kontrollen zudem eine Betriebsvereinbarung. Diese Grundsätze sind für Alkoholkontrollen von der Arbeiterkammer ausführlich dokumentiert; für illegale Substanzen wie Cannabis gelten nach allgemeiner Rechtsauffassung vergleichbare Prinzipien, spezifische öffentlich zugängliche Leitlinien der Arbeiterkammer speziell zu Cannabis konnten wir jedoch nicht auffinden – im Zweifel lohnt sich eine individuelle Beratung. Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich
Freizeitkonsum versus Auswirkung auf die Arbeit
Der reine Konsum in der Freizeit ist grundsätzlich Privatsache und rechtfertigt für sich allein keine arbeitsrechtliche Sanktion. Relevant wird es erst, wenn die Arbeitsleistung tatsächlich beeinträchtigt ist oder eine Selbst- oder Fremdgefährdung entsteht – etwa bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht handeln, etwa durch eine vorübergehende Freistellung von der Arbeitspflicht.
Mögliche Konsequenzen bis zur Kündigung
Zeigt sich, dass Konsum während der Arbeitszeit oder eine dadurch bedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorliegt, kann dies eine Verwarnung und, je nach Schwere und Tätigkeit, auch eine Kündigung rechtfertigen. Da hier die Details stark von Branche, Position und Einzelfall abhängen, ersetzt dieser Überblick keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung – etwa durch die Arbeiterkammer.
Fazit
Cannabiskonsum in der Freizeit ist arbeitsrechtlich zunächst nicht automatisch sanktionierbar, ein erzwungener Drogentest ist ohne Zustimmung grundsätzlich nicht zulässig – sobald aber die Arbeitsleistung oder Sicherheit betroffen ist, ändert sich die rechtliche Lage deutlich.





