Kein Recht auf eigene Pflanzen

In Österreich ist der Eigenanbau von Cannabispflanzen mit einem THC-Gehalt über 0,3 Prozent verboten – auch für den ausschließlich persönlichen Gebrauch. Das gilt unabhängig von der Anzahl der Pflanzen: Sobald eine Pflanze Blüten ansetzt, wird der Besitz nach österreichischem Recht strafbar. Ein Modell wie in Deutschland, wo Erwachsene bis zu drei Pflanzen legal anbauen dürfen, existiert in Österreich nicht. Quelle: ARGE CANNA

Warum der Blütezeitpunkt so wichtig ist

Rechtlich problematisch wird es typischerweise erst, wenn die Pflanze in die Blütephase übergeht, weil dann psychoaktives THC in relevanter Menge entsteht. Setzlinge oder Stecklinge werden rechtlich teils anders bewertet als blühende Pflanzen – hier lohnt sich im Zweifel eine individuelle rechtliche Einschätzung, da die Grenzen im Detail unklar sein können.

Was bei einer kleinen Menge zum Eigenkonsum passiert

Auch beim Eigenanbau greift grundsätzlich das Diversionsprinzip: Wird jemand ohne erschwerende Umstände mit einer kleinen, nachvollziehbar für den Eigenbedarf bestimmten Menge erwischt, wird das Verfahren häufig diversionell behandelt – etwa durch eine vorläufige Zurücklegung der Anzeige verbunden mit Beratungsgesprächen oder einer Therapieauflage. Wer die Probezeit (meist ein bis zwei Jahre) straffrei durchsteht, dessen Verfahren wird eingestellt. Wer dagegen tatsächlich vor Gericht landet, riskiert empfindliche Geldstrafen oder weitergehende Konsequenzen. Quelle: wienXtra

Fazit

Wer in Österreich zuhause anbaut, bewegt sich unabhängig von der Menge im strafrechtlich relevanten Bereich. Das Diversionssystem kann die Folgen bei kleinen Eigenbedarfsmengen deutlich abmildern, hebt die Strafbarkeit selbst aber nicht auf.