Keine Nachweisgrenze, sondern Nulltoleranz
Anders als Deutschland (1 Nanogramm-Grenzwert) oder die Schweiz (1,5 Nanogramm) kennt Österreich beim Lenken eines Fahrzeugs keinen gesetzlichen THC-Grenzwert. Werden bei einer Kontrolle Spuren einer dem Suchtmittelgesetz unterliegenden Substanz nachgewiesen, wird in der Regel von einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgegangen – unabhängig davon, wie lange der Konsum tatsächlich zurückliegt. Quelle: ÖAMTC
Was bei einem positiven Test droht
Bei einem positiven Drogenvortest und einer anschließend bestätigten Beeinträchtigung drohen Verwaltungsstrafen zwischen 800 und 3.700 Euro, ein Führerscheinentzug von mindestens vier Wochen sowie unter Umständen die Auflage, ein fachärztliches Gutachten zur Fahrtauglichkeit einzuholen. Quelle: Rechtsanwaltskanzlei TWS
Fahrtauglichkeit statt fixer Grenzwert
Weil es keinen Grenzwert gibt, stellt die Beurteilung in Österreich allein auf die tatsächliche Fahrtauglichkeit der betroffenen Person ab. Das führt in der Praxis zu Kritik, weil Cannabis-THC im Körper deutlich länger nachweisbar bleiben kann als eine tatsächliche Beeinträchtigung anhält – anders als etwa bei Alkohol.
Politische Diskussion um Reform
Diese Nulltoleranz-Politik steht seit einiger Zeit in der öffentlichen Kritik. Ein Volksbegehren fordert einen wissenschaftlich fundierten Grenzwert, um unverhältnismäßige Strafen für Personen zu vermeiden, deren Konsum bereits Tage oder Wochen zurückliegt. Eine gesetzliche Änderung ist bislang nicht erfolgt. Quelle: 5 Minuten
Fazit
Wer in Österreich Auto fährt, sollte Cannabiskonsum und das Lenken eines Fahrzeugs strikt zeitlich trennen – die rechtlichen und finanziellen Folgen eines positiven Tests sind erheblich, und ein „sicherer" Grenzwert existiert schlicht nicht.





