Der entscheidende Grenzwert: 0,3 Prozent THC
Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt unter 0,3 Prozent fallen in Österreich grundsätzlich nicht unter das Suchtmittelgesetz. CBD-Produkte auf Basis von EU-zertifiziertem Hanf sind für Erwachsene damit grundsätzlich legal zu kaufen und zu besitzen, solange dieser Grenzwert eingehalten wird und keine unzulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen gemacht werden. Quelle: Hanf-Magazin
Neu seit 2026: CBD-Blüten nur noch in Trafiken
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) aus dem Jahr 2024 dürfen CBD-Blüten seit 2026 in Österreich nur noch in konzessionierten Tabaktrafiken verkauft werden. Für die Umstellung ist eine Übergangsfrist bis 2028 vorgesehen. CBD-Öle und andere, nicht rauchbare CBD-Produkte sind von dieser Einschränkung nicht betroffen und bleiben regulär im Handel erhältlich. Quelle: Hanf-Magazin
Ein offener Streitpunkt: natürliche Schwankungen
Da der THC-Gehalt von Hanfpflanzen natürlichen Schwankungen unterliegt, ist unter Fachleuten strittig, wer haftet, wenn ein Produkt durch solche Schwankungen knapp über den 0,3-Prozent-Grenzwert rutscht. Das betrifft vor allem Hersteller und Händler, aber indirekt auch Konsumentinnen und Konsumenten, die sich auf eine Deklaration verlassen.
Wichtig für Autofahrerinnen und Autofahrer
Auch wenn CBD selbst legal ist: Österreich kennt keinen gesetzlichen THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Werden bei einer Kontrolle Spuren einer dem Suchtmittelgesetz unterliegenden Substanz nachgewiesen – auch aus einem CBD-Produkt mit THC-Spuren – wird in der Regel von einer Beeinträchtigung ausgegangen. Quelle: Hanf-Magazin
Fazit
CBD ist in Österreich 2026 rechtlich klar von THC-haltigem Cannabis getrennt und für Erwachsene frei zugänglich – mit der neuen Einschränkung, dass rauchbare CBD-Blüten künftig nur noch über Trafiken laufen.





