Keine „erlaubte" Altersgrenze wie bei Alkohol
Anders als bei Alkohol oder Tabak, die über die (in Österreich landesweise unterschiedlich geregelten) Jugendschutzgesetze der Bundesländer ab einem bestimmten Alter erlaubt sind, gibt es für Cannabis keine Altersgrenze, ab der Erwerb oder Besitz zulässig würden. Cannabis ist nach dem bundesweit geltenden Suchtmittelgesetz in jedem Alter verboten – für Minderjährige ebenso wie für Erwachsene. Quelle: VIVID – Fachstelle für Suchtprävention
Zusätzliche Konsequenzen bei Minderjährigen
Wird ein Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz im Zusammenhang mit anwesenden Minderjährigen begangen – etwa wenn Erwachsene Minderjährigen Cannabis überlassen oder in deren Gegenwart konsumieren – können zusätzlich zum Suchtmittelgesetz auch die jeweiligen landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen relevant werden.
Beratungsangebote speziell für Jugendliche
Für junge Menschen und ihre Familien gibt es in Österreich mehrere niederschwellige Anlaufstellen: Die Wiener Suchthilfe-Einrichtung checkit.wien bietet Information, Online- und Telefonberatung sowie Drug-Checking an. Rat auf Draht (Telefonnummer 147) berät Kinder und Jugendliche anonym und kostenlos zu allen Problemlagen, einschließlich Suchtthemen. Auch das offizielle Gesundheitsportal des Bundes bündelt Beratungsstellen speziell für Kids und Teens zum Thema Cannabis. Quelle: Gesundheitsportal Österreich
Warum Prävention hier besonders wichtig ist
Fachstellen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften weisen darauf hin, dass ein früher und regelmäßiger Cannabiskonsum im Jugendalter mit besonderen gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann, etwa für die Gehirnentwicklung. Genaue medizinische Details dazu sollten idealerweise mit den genannten Fachstellen oder einer Ärztin bzw. einem Arzt besprochen werden. Quelle: Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija.at)





